Belgischer ISP kann Gerichtsurteil nicht Folge leisten
Provider-Ohnmacht: Kein Rezept gegen Filesharing
Moritz Zielenkewitz
Illegales Filesharing lässt sich nicht stoppen, technische Hilfsmittel zum Blockieren von Datenübertragungen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten greifen nicht. Das ist das Resümee des belgischen Providers Scarlet, der von einem Gericht zu genau diesen Maßnahmen verurteilt worden war.
Der belgische Provider Scarlet hat bei einer Anhörung verlautbart, dass das Filtern und Blocken von urheberrechtlich geschütztem Material unmöglich sei. Scarlet war im März 2007 dazu verurteilt worden, technische Mittel zum Verhindern von illegalem Filesharing ins Provider-Netz einzubauen.
Die Klage gegen Scarlet stammt von der belgischen Urheberrechtsgruppe SABAM. Diese war der Meinung, dass der Provider durch das Zulassen von illegalem Filesharing seinem Netzwerk den Tausch urheberrechtlicher Dateien fördere. Das Gericht gab SABAM recht und verlangte von Scarlet, Methoden gegen die Verletzung der Urheberrechte zu finden.
Enorme technische Hürden
Sechs Monate gewährte das Gericht, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Von da an sollte der Provider für jeden Tag, an dem das zuverlässige Blockieren des illegalen Filesharings nicht gelingt, eine Geldbuße von 2.500 Euro zahlen. Bereits direkt nach dem Urteil von 2007 teilte der belgische Provider mit, dass er die Einhaltung des Urteils für technisch unmöglich halte.
Damit nicht genug, Scarlet hatte zudem das Gefühl, durch diesen Blockierzwang geltende Gesetze zu brechen: "Diese Maßnahme bedeutet nichts anderes, als Big Brother im Internet zu spielen", kommentierte Gert Post, Managing Director von Scarlet. Seiner Meinung nach müsste dieses Urteil angefochten werden, da es sonst die Tür für weitere unsichtbare und unrechtmäßige Überprüfungen von persönlichen Daten aufstoße.
Erfolglos: Drosseln, blocken, filtern
Ungeachtet der Bedenken versuchte Scarlet in den vergangenen Monaten mit verschiedenen Techniken, dem Urteil des Gerichts Folge zu leisten. Eine Drosselung des P2P-Datenverkehrs reduzierte lediglich die Bandbreite, löste aber nicht das Problem. Ein komplettes Blockieren der gängigen P2P-Protokolle war hingegen undenkbar, da auch legales Filesharing und Video-Streams auf P2P-Technologien zurückgreifen.
Auf Anraten von SABAM verlangte das Gericht daher, Scarlet müsse eine spezielle Software zur Inhaltsfilterung verwenden - diese funktionierte allerdings nicht wie vorgesehen. Jetzt, etwa ein Jahr nach dem Urteil, gestand der Provider ein, dass die Einhaltung der im Urteil verlangten Maßnahmen nicht möglich sei. Eine Entscheidung wurde auf 2010 vertagt, so das Online-Portal Torrentfreak.
Netzwelt meint: Provider dürfen nicht zum Spielball werden
Sowohl das Urteil als auch die von Scarlet zugegebene Ohnmacht sorgen dafür, dass die Frage nach Netzneutralität weiter an Bedeutung gewinnt. Internet Service Provider geraten zunehmend zwischen die Fronten von Schützern und Verletzern des Urheberrechts. Um den Klagen der Unterhaltungsindustrie nachzukommen, wird sogar der Eingriff in die Privatsphäre der Provider-Kunden in Kauf genommen. Eine einheitliche Regelung ist hier dringend notwendig.
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