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29.07.2008
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Reich werden mit Bildverkäufen im Internet?

Goldgrube Internet: Fotos zu Geld machen

Digitalkamera

Motiv, Technik, Jura und Steuern

An erster Stelle entscheidet das Motiv über den Erfolg eines Fotos. Schnappschüsse ohne durchdachte Bildkomposition eignen sich in den seltensten Fällen zum Verkauf. Bei tagesaktuellen Fotos kann man es außerdem kaum mit den hochgerüsteten Profi-Fotografen aufnehmen, die direkt bei einer der großen Agenturen angestellt sind. Aber im Bereich der so genannten Stockfotos gibt es noch Lücken, die ausgefüllt werden können.

Bei Stockfotos handelt es sich um zeitlose Motive von Menschen oder Gegenständen die zur Illustration eines bestimmten Themas verwendet werden können. Dazu zählen unter anderem Porträtaufnahmen, Menschen in Aktion oder freigestellte Objekte des Alltags.

Um die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Modelle zu wahren und sich rechtlich abzusichern, verlangen die Agenturen einen so genannten "Model Release". In diesem Schriftstück versichert das Fotomodell unter anderem, dass es mit dem Verkauf des Bildes einverstanden ist. Der "Model Release" kann entfallen, wenn die abgebildeten Personen als Beiwerk auf dem Foto anzusehen sind.

Keine Agentur wird ihren Fotografen alle rechtlichen Risiken abnehmen, aber eine seriöse Agentur unterstützt ihre Fotografen wenigstens mit Informationen über die bestehende Rechtslage oder prüft im Idealfall sogar die hochgeladenen Bilder vor der Veröffentlichung. Neben dem schon erwähnten Persönlichkeitsrecht kommen bei Fotos auch Vorschriften aus dem Urheber- und Markenrecht sowie aus dem Strafrecht zu tragen.

Die Fotos müssen natürlich auch technisch einwandfrei sein. Das bezieht sich nicht nur auf Schärfe und Farben. Jede Agentur stellt für ihre Fotografen eigenen Richtlinien auf, in denen unter anderen Dateiformate, die minimale Bildgröße in Pixeln, die maximale Dateigröße in Megabyte, korrekt ausgefüllte ITPC-Daten oder der gewünschte Farbmodus vorgeben sind. Entsprechen Fotos nicht den Anforderungen, lehnen Agenturen sie ab.

Wenn es um Nebeneinnahmen geht, wird auch das Finanzamt hellhörig. In der jährlichen Steuererklärung muss jede Nebeneinnahme aufgeführt werden. Ist man Angestellter, gelten die Einkünfte aus dem Verkauf von Fotos als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und das entsprechende Zusatzformular ist bei der Steuererklärung auszufüllen. Außerdem muss die Nebentätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden und eine Steuernummer benötigt man, um einwandfreie Rechnungen schreiben zu können. Ob sich der ganze Aufwand für 50 zusätzliche Euro im Jahr lohnt, muss jeder selbst wissen.

Lizenzen und Exklusivität

Wer sich bei den Bildagenturen, die nicht nur mit Profis arbeiten, umschaut stößt auf Begriffe wie lizenzfrei, exklusiv und nicht-exklusiv oder Royalty-Free. Bilder, die lizenzfrei (Englisch: Royalty Free) verkauft werden, kann der Käufer so oft und lang in allen Medien benutzt, wie er will. Bei lizenzpflichtigen Bilder muss der Käufer für jede erneute Verwendung auch eine erneute Nutzungsgebühr entrichten.

Manche Agenturen verlangen von ihren Fotografen, dass sie ihre Bilder nur exklusiv über diese eine Agentur vermarkten. Bietet jemand die gleichen Bilder auch über einen anderen Dienst, also nicht-exklusiv an, werden sie gar nicht erst aufgenommen oder schlechter vergütet.

Autor/in: (jj)


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