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09.07.2008
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Bei Anrufen jede beliebige Nummer anzeigen lassen

Handy-Spoofing: Fälschen der Anrufer-ID

Yasmin Kötter

In Amerika kam es in den letzten Jahren mehrfach zu Verhaftungen aufgrund von Missbrauch solcher Dienste. Im Dezember 2007 wurde ein Jugendlicher festgenommen, der mit Hilfe eines Spoofing-Services seine Nummer veränderte und sich als Geiselnehmer ausgab. Er erzählte der Polizei am Telefon, er halte mehrere Menschen gefangen und töte sie, wenn er nicht eine hohe Geldsumme bekäme. Die Polizei verfolgte die gefälschte Nummer und schickte ein S.W.A.T.-Team samt Helikopter zum Haus einer ahnungslosen Famile, dessen Nummer der neunzehnjährige Täter angegeben hatte.

Amerikanisches Gesetz: Kein Verbot

Im Februar 2008 wurde ein dreißigjähriger Mann inhaftiert, der vier Frauen per Telefon belästigt hatte. Der Übeltäter hatte die jeweilge Nummer der Frauen anzeigen lassen, als käme der Anruf aus deren Haus. Am Telefon tat er so, also wäre er selbst vor Ort und beobachte die Opfer. Da der genutze Internet-Anbieter die Daten des Täters im Rahmen der Ermittlungen offenlegte, konnte der Mann schnell ausfindig gemacht werden.

telespoof

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Bei Telespoof können amerikanische Nutzer ihre Nummer mit wenigen Schritten ändern.

In Amerika wurden noch keine Gesetze zum Verbot der Dienste verabschiedet, lediglich Firmen müssen mit Bußgeldern rechnen, wenn Sie ihre Telefonnummern verändern. Bei Privatpersonen ist nicht der Gebrauch strafbar, lediglich die Intention bei der Verwendung entsprechender Programme zählt. Solange der Dienst also nicht zu Betrugszwecken oder zur Durchführung anderer Straftaten genutzt wird, ist er legal.

Die Situation in Deutschland: Spoofing verboten

Anders als in Amerika finden sich in Deutschland keine Online-Dienste, die das Verfälschen der Anrufer-Nummer möglich machen. Hierzulande ist schon das Unterdrücken der Rufnummer grenzwertig: Vor allem Call-Center sind im Fadenkreuz der Bundesregierung, wenn sie ihre Nummer blockieren und wiederholt bei Privatpersonen zu Werbezwecken anrufen.

Wie Rudolf Boll von der Bundesnetzagentur netzwelt gegenüber schildert, ist es "in Deutschland verboten, eine andere Kennung anzeigen zu lassen, als die eigene Nummer." Somit dürfen deutsche Bürger entsprechende Angebote nicht legal nutzen, selbst wenn es sie gäbe. Ein Grund für dieses Verbot ist der Notruf, wie Boll erläutert: Wenn der Anrufer sich am Telefon nicht äußern kann, etwa aufgrund einer Verletzung, können die Beamten die Nummer zurückverfolgen und zur Hilfe kommen. Würden Telefonnummern selbst für die Polizei unkenntlich gemacht, wie in Amerika der Fall, könnte keine Hilfe gewährleistet werden.


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