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11.04.2008
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Bundestag begrenzt Gebühren und erweitert Auskunftspflicht

Filesharing: Auswirkungen von neuem Gesetz umstritten

Jan Johannsen

Filesharing: Auswirkungen von neuem Gesetz umstritten

Heute hat die Große Koalition mit ihrer Mehrheit im Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beschlossen. Hinter diesem sperrigen Titel stecken unter anderem eine erweiterte Auskunftspflicht für Provider gegenüber der Musikindustrie und die Begrenzung der Abmahngebühren.

Bisher mussten Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen, damit die Staatsanwaltschaft für sie die Inhaber von IP-Adressen bei den Providern ermittelt. Das Strafverfahren wird meist eingestellt, aber dank der persönlichen Daten konnte die Musikindustrie zivilrechtlich gegen die Betroffenen vorgehen. In letzter Zeit haben Staatsanwälte begonnen, eine Ermittlung der Inhaber von IP-Adressen für Zivilklagen zu verweigern.

Auskunftsanspruch gegenüber Dritten

Nach der Neufassung des Gesetzes haben Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, in diesem Fall Internetprovidern. Der Anspruch wird von einem Richter überprüft. Die Auskunftspflicht soll allerdings nur gelten, wenn "das Ausmaß der Rechtsverletzung über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspricht". Die genauen Auswirkungen dieser Formulierung sind unter Juristen umstritten.

Einige Experten verstehen diese Einschränkung als Bagatellgrenze, die kleine Fische unter Filesharern schützt. Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag sieht das anders: "Denn in gewerblichem Ausmaß ist die Rechtsverletzungen schon dann, wenn sie zwecks Erlangung eines un- oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen wurde. Wer also beim privaten Runterladen Kosten für einen Songtitel sparen will, fällt unter die Regelung!"

Auswirkungen in der Praxis minimal?

Dass die Musikindustrie sich wirklich über das Gesetz freuen kann, auf das sie seit langer Zeit gedrängt hat, wird bezweifelt. "In der Praxis wird das neue Gesetz keine Auswirkungen haben", stellt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. "Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 1.000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt.

Reichstag

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Der Bundestag tagt im Reichstag (Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde/Lichtblick).


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RainerMaier, am 11.04.2008 17:26

Die 100 Euro Deckelung der Abmahngebühren wird nichts bringen, da sich die Musikindustrie davon nicht betroffen fühlt. Wurde auch im Bundestag besprochen: Gilt für einfach gelagerte Fälle wie eine Straßenkarte auf einer Homepage. Der Musiktausch in Filesharingbörsen ist von der Deckelung nicht betroffen :(

Hier gibt es Weiteres zum Beschluss
http://www.tauschnix.de


Samson71, am 11.04.2008 17:32

Also so weit so gut, Vorratsdatenspeicherung finde ich beschissen und aus dem ganzen wird man nicht so Recht schlau.

Provider dürfen Daten Speicher die für die Rechnungserstellung Notwendig sind, aber bei einer Flatrate egal ob Telefon oder Internet gibt es einen FIX-Preis also brauchen die Daten im Grunde nicht Gespeichert werden, so war es bisher der fall, aber nun müssen Sie es doch tun.

Was ist wenn ich ein Programm benutze was in gewissen Zeitabständen die Internet Verbindung unterbricht und sich eine Neue Aufbaut, ich bekomme ja dann immer wieder eine Neue IP-Adresse vergeben, so mit würde das Verfolgen von IP-Adressen zum Nutzer schwer fallen weil im Grunde nicht 100% nachgewiesen werden kann das ich die Datei Runtergeladen habe, genau so kann es sein, das ich zwar ein Teil davon geladen habe aber diese in zwischen wieder abgebrochen hab und auch gelöscht wurde, also habe ich dennoch was Illegales getan nur weil ich im Ansatz was runtergeladen habe und dann feststellte das dies Urheberrechtliches Geschütztes Material war?

Was ich Positiv finden ist, das die jetzt für jede Auskunft erstmal Bezahlen müssen, den das die bisher immer Kostenlos die Informationen bekommen haben finde ich eine Frechheit, ich muss auch für diese oder andere Auskünfte bei Behörden und CO bezahlen.

Aber leider ist das ja in Deutschland ja so, der Kleine Brüger muss für alles Bezahlen ob er will oder nicht und die Großen die bekommen alles in den Ar... geschoben.

Sieht man ja nun mal wieder an der Mehrwertsteuer, Generell würde ich sagen, alles was Lebensnotwenig ist, muss 7% haben, so mit auch Energie, aber die wird ja mit 19% Besteuert, aber das ist ein anderes Thema


Lotec, am 11.04.2008 22:57

Zitat:

Was ich Positiv finden ist, das die jetzt für jede Auskunft erstmal Bezahlen müssen, den das die bisher immer Kostenlos die Informationen bekommen haben finde ich eine Frechheit, ich muss auch für diese oder andere Auskünfte bei Behörden und CO bezahlen.


Den Abmahnkanzleien stehen die Kosten der Rechtsverfolgung zu, also werden sie diese 200 € in die Rechnungen zu den Anwaltskosten stellen, vermute ich jetzt mal.


Samson71, am 12.04.2008 11:02

Zitat:

Den Abmahnkanzleien stehen die Kosten der Rechtsverfolgung zu, also werden sie diese 200 € in die Rechnungen zu den Anwaltskosten stellen, vermute ich jetzt mal.


Ja das ist mir auch klar das der jenige der am Ende den Prozess verliert die Kosten trägt.

Nur denke ich das die nun erstmal Schauen ob genug Beweise vorliegen um den Prozess zu Gewinnen, wenn nicht warum noch mehr Kosten verursachen als Nötig.

Was mich bei dem ganzen Filesharing stört besser das Theater darum ist die Tatsache das es keine Vernünftigen Lösungen von den selber Angeboten wird.

Es gibt Portal A, Portal B, Portal C u.s.w., jeder bieten unterschiedliches und gleiches an und das zu verschiedenen Preisen.

Es sollte ein Portal geben, wo man sich Registriert und im Monat entweder eine Pauschale oder für jeden Download einzeln einen Betrag bezahlen muss und dann würde das Angebot und vor allem die Nachfrage 100% rapide Ansteigen.

Ich habe schon mal bei Musikload mir Musik runtergeladen aber nur ganz bestimmte Sachen, leider findet man immer noch nicht bei den Portalen alles was es an Musik so gibt und gab.

Klar das ein Geschäft nicht alle CD´s DVD´s haben kann wegen dem Platz, klar das die Hersteller auch nicht in der Lage sind alle CD´s DVD´s immer auf Lager zu haben und das diese irgendwann halt nicht mehr zu bekommen sind.

So aber in welcher Zeit leben wir den? im Modernen Computer Zeit Alter, und wenn man sieht was heute so an Speicherkapazitäten gibt sollte es doch wohl kein Problem sein die Daten zu Archivieren und dem Endverbraucher für eine Gebühr zuverfügung zustellen oder?

Ich könnte mir gut vorstellen mir den Musik oder Film via Internet runterzuladen, was das Cover betrift und die CD oder DVD Hülle ist auch kein Problem.

CD und DVD Hüllen bekommt man bei Saturn Media Markt und Co. um nur mal 2 zu nehnnen.

Das Cover kann man dann halt beim Hersteller bestellen und bekommt es per Post zugeschickt, nun würde jeder sagen, jedes Cover Einzeln herstellen für jeden Individuell ginge nicht, da muss ich lachen, was macht den ein Fotolabor, ich gebe meine Fotos ab und die Entwickeln diese dann, also ist es machbar, und wenn ich mich mit dem selbst gedruckten Cover zufrieden gebe, dann lade ich es halt mit dem Film von dem Portal runter und gut ist.

Also ich denke es gibt genug Möglichkeiten nur will keiner diese mal richtig in Angriff nehmen.

Ich nehme dank Premiere und meiner Hardware meine Filme und Serien vom TV auf, und die die ich dann als Original haben will Kauf ich mir dann später wenn sie Preiswert genug geworden sind oder als Gebrauchtware in der Videothek, Amazon oder EBay.

Ich habe an die 1000 Original-DVDs und von ca 10 verschiedene Serien alle Staffeln die es gibt und weitere werden Folgen, das ganze in nur knapp 9 Jahren seit ich angefangen habe mit DVD´s


Hadron, am 12.04.2008 11:26

Zitat:

Den Abmahnkanzleien stehen die Kosten der Rechtsverfolgung zu, also werden sie diese 200 € in die Rechnungen zu den Anwaltskosten stellen, vermute ich jetzt mal.

Ich vermute, direkt als Anwaltskosten können sie diese 200,-€ (gemäß des neuen § 128c KostO) plus der - zukünftig ja auch von den Abmahnern zu übernehmenden - ca. 50,-€ für die Providerauskunft nicht geltend machen.

Sollten sie diese Kosten aber nur im Rahmen von Schadensersatzansprüchen geltend machen können, dann haben die Abmahner ein Problem. Denn wenn jemand nur Störer ist, d.h. wenn er als Anschlussinhaber nur auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz haftet, dann bleiben die Abmahner auf ihren Kosten sitzen.

Ich denke, die Abmahner haben zukünftig daher eher das Problem mit deutlich höheren Vorleistungen, als mit der Deckelung oder mit dieser schwammigen Formulierung "gewerbliches Ausmaß". Das Geschäftsmodell "Massenabmahnung" könnte sich als nicht mehr lukrativ genug erweisen, das Risiko, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben, könnte einigen Rechteinhabern einfach zu groß sein. Bisher hat das alles ja brav der Staat übernommen, damit ist nun Schluss.

Es sei denn, die Rechteinhaber stellen einfach weiter Strafanzeigen, so wie bisher. Verwehrt ist ihnen dieser Weg ja nicht.


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