Wuppertaler Staatsanwaltschaft lässt Strafanzeigen liegen
Ermittlung von Filesharern: Staatsanwälte weigern sich
Moritz Zielenkewitz
Daten und Adressen von Tauschbörsennutzern sammeln und abmahnen - gegen diese Methode wehrt sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal. Sie geht von nun an Strafanzeigen der Rechteinhaber nicht mehr nach, sofern diese nur auf Schadensersatz abzielen.
Laut Medienberichten der Wuppertaler Rundschau lehnt es die Staatsanwaltschaft ab, in einem strafrechtlichen Verfahren die Informationen von potenziellen Filesharern zu ermitteln. Denn den Rechteinhabern ginge es bei ihrer Vorgehensweise lediglich darum, "Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen", so Wolf Baumert von der Wuppertaler Staatsanwaltschaft.

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Spielt nicht mehr mit: Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft.
(Klick vergrößert.)
Baumert geht noch weiter: "Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen." Eigentlich besitzen Rechteinhaber keine Handhabe, per Zivilrecht an Providerinformationen zu gelangen. Laut Wuppertaler Staatsanwaltschaft werde das "durch die Srafanzeigen unterlaufen".
Von Seiten der Urheber und Abmahnkanzleien hagele es laut Baumert Kritik gegen die Entscheidung aus Wuppertal, die von der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft derzeit überprüft werde.
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Ist doch klar, die Staatsanwaltschaften bekommen da tausende IP-Adressen auf den Tisch und fühlen sich nur noch
als Erfüllungsgehilfen der Medienindustrie.
Sollten andere Staatsanwaltschaften diesem Beispiel folgen, wäre diese ganze Abmahnspuk wohl erst mal vorbei.
Auch die Staatsanwaltschaft Duisburg weigert sich gegen einfache Nutzer von Internet-Tauschbörsen zu ermitteln.
Aber:
Zitat:
Quelle: derwesten
m.f.G.
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