Gericht erlaubt Datennutzung nur bei schweren Straftaten
Urteil: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt
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Am heutigen Mittwoch, den 19 März 2008, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe dem Eilantrag von acht Klägern gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise stattgegeben. Noch ist keine endgültige Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung getroffen.
Die Anordnung des höchsten deutschen Gerichts besagt, dass die Daten zwar vorerst weiter gespeichert werden, aber nur bei schweren Straftaten gemäß § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung an die Ermittlungsbehörden weiter gegeben werden. Die Straftat muss im Einzelfall schwer wiegen, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein.
Damit haben die Richter des BVerfG vorerst auch Forderungen aus der Musikindustrie nach Nutzung der Daten aus der Vorratsspeicherung zur Identifizierung von Tauschbörsen-Nutzern einen Riegel vorgeschoben.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung, die Entscheidung aus Karlsruhe. Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien und aktiv im AK Vorratsdatenspeicherung betont: "Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt."
Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung wird bezweifelt
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte jüngst eine Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht. Den Download-Link finden sie am Ende des Artikels in den Links zum Thema. Die Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass durch die Speicherung der Verbindungsdaten für sechs Monate die Aufklärungsquote von Verbrechen nur um 0,002 Prozent gesteigert würde. Und das bei Kosten von 330 Millionen Euro, die der Branchenverband eco auf der CeBIT vorrechnete.
Die Richter in Karlsruhe haben aber noch nicht abschließend über die Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Wann genau das Urteil über die Verfassungsbeschwerde von 30.000 Bürgern verkündet wird, ist noch nicht bekannt.
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