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18.03.2008
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Gericht fordert Logistep zum Löschen der Daten auf

Italien: Sammeln der IP-Adressen von Filesharern illegal

Moritz Zielenkewitz

Italien: Sammeln der IP-Adressen von Filesharern illegal

Das Sammeln von IP-Adressen in Tauschbörsen ist illegal und verletzt die Privatsphäre der Nutzer. Das hat ein Gericht in Rom entschieden, nachdem die Firma Logistep die IPs Tausender italienischer P2P-User verkauft hat. Deutsche Filesharer können auf ein ähnliches Urteil hoffen.

Logistep ist ein in der Schweiz ansässiges Privatunternehmen, das über eine Software namens "File Sharing Monitor" die IP-Adressen der Nutzer von Tauschbörsen sammelt und im Anschluss an die Rechteinhaber verkauft. Diese wiederum können per Anklage Akteneinsicht erwirken und die IP-Adressen so mit der tatsächlichen Identität der User verknüpfen.

IPs sammeln ist illegal

Dieses Ausspähen der IP-Adresse zum Zweck der Anklage oder Abmahnung sei nicht rechtmäßig, urteilte ein Gericht in Rom. Die italienische Organisation für Datenschutz, Garante delle Privacy, beschloss, dass die gesammelten Daten keinerlei gerichtliche Bedeutung haben, und forderte Logistep auf, bis Ende März sämtliche Daten der italienischen Filesharer zu löschen.

Logistep

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Logistep: IP-Adressen in Italien sammeln ist illegal.
(Klick vergrößert.)

Logistep hatte im Laufe der letzten Monate im Auftrag eines deutschen Labels und einer polnischen Spielefirma die IP-Adressen Tausender italienischer P2P-Nutzer ausgespäht, Entschädigungszahlen bis zu 400 Euro waren die Folge. Laut Gerichtsbeschluss dürfe ein privates Unternehmen die IP-Adressen anderer Nutzer nur protokollieren, wenn diese Personen ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben.

Deutschland kann hoffen

Bereits im Januar 2008 stellt die EU fest, dass die Vorgehensweise von Logistep die Datenschutzgesetze der Schweiz breche. Auch hier wurde das Unternehmen aufgefordert, die gesammelten Daten zu entfernen. Auch deutsche Filesharer sind von Logisteps Sammel-Software betroffen. Nachdem Logisteps Geschäftsmodell mit der Schweiz und Italien bereits in zwei europäischen Staaten für rechtswidrig erklärt wurde, ist ein ähnlicher Beschluss auch für Deutschland denkbar.

Den Link zum Gerichtsbeschluss im italienischen Original finden Sie unten in den Links zum Thema. Der Text lässt sich per Google Translate ins Englische übersetzen.


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muslix64fan, am 19.03.2008 11:13

Da es sich bei Logistep um ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen handelt,
wird denen das egal sein was da Italien entschieden wurde.
Auch was die EU dazu sagt ist deshalb für Logistep nicht wichtig.
Nur dann wenn ein Gericht in der Schweiz diese Aktivitäten von Logistep für
illegal erklärt, gibt es Hoffnung.


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