Illegal, erlaubt oder Grauzone - Tipps vom Rechtsanwalt
Ripping-Recht: Dürfen Sie last.fm und Co. mitschneiden?
Moritz Zielenkewitz
Über das Internet abgerufene Streams von Online-Radios können mit so genannten Rippern mitgeschnitten und gespeichert werden. Besonders luktrativ erscheint das beim großen Angebot von last.fm. Aber wie sieht es rechtlich aus: Gilt das Rippen als Sicherheitskopie oder wird ein Kopierschutz umgangen? Netzwelt und Rechtsanwalt Alexander Wachs liefern die Antworten.
Inhalt:
- Ripping-Frage aktuell wie nie
- Rechtliche Stromschnellen
- Last.fm und die AGBs
- Der Ripper, das ungeliebte Wesen
- Einvernehmliche Grauzone?
Ripping-Frage aktuell wie nie
In den vergangenen Jahren erfreute sich das Rippen von Radio-Streams, ungeachtet der rechtlichen Situation, großer Beliebtheit. Doch die meisten Streams hatten einen Nachteil: Der Nutzer konnte nicht bestimmen, welche Lieder gespielt wurden, und musste auf gut Glück mitschneiden. Mit den ersten sozialen Musikplattformen änderte sich das, da sich hier die Songauswahl dem persönlichen Geschmack anpasste - die Wahrscheinlichkeit war höher, seine Lieblingsmusik rippen zu können.
Bei last.fm ist es sogar problemlos möglich, gezielt Künstler und Lieder anzusteuern. In Kombination mit dem neuesten Projekt von last.fm wird die Situation nun kritisch: Mit einem kostenlosen On-Demand-Service bietet das Musikportal sämtliche Lieder der Major Labels Universal, Sony/BMG, EMI und Warner zum dreimaligen Durchhören in voller Länge an. Das Problem: Für das Rippen bräuchte es nur ein einmaliges Abspielen und mit etwas Geduld würde der gesamte Musikkatalog der Großen auf die heimische Festplatte wandern - kostenlos.
Rechtliche Stromschnellen
Die rechtliche Betrachtung erweist sich als nicht so eindeutig wie vermutet, schildert Rechtsanwalt Alexander Wachs: "Grundsätzlich hat der Nutzer auch nach der Urheberrechtsnovelle ein Recht auf die Privatkopie, sofern keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder zugänglich gemachte Quelle verwendet wird. Dies kann ausgeschlossen werden, da last.fm mit den Rechteinhabern kooperiert."
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Noch ein weiterer Punkt spielt laut Wachs eine Rolle: "Der Nutzer darf, um an seine Privatkopie zu gelangen, keinen wirksamen Kopierschutz umgehen. Hier stellt sich die Frage, ob im Streaming bereits eine Art Kopierschutz angesehen werden kann; ich würde das bejahen, da die Musik absichtlich nur als Stream und nicht als MP3 angeboten wird, um den Download zu unterbinden."

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Dr. Alexander Wachs ist zugelassener Anwalt in Hamburg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Bearbeitung medien- und urheberrechtlicher Fragestellungen. 2007 erschien sein erstes Buch "Entschädigungszahlungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen".
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Illegal, erlaubt oder Grauzone - Tipps vom Rechtsanwalt
Über das Internet abgerufene Streams von Online-Radios können mit so genannten Rippern mitgeschnitten und gespeichert werden. Besonders luktrativ erscheint das beim großen Angebot von last.fm. Aber wie sieht es rechtlich aus: Gilt das Rippen als Sicherheitskopie oder wird ein Kopierschutz umgangen? Netzwelt und Rechtsanwalt Alexander Wachs liefern die Antworten.
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Es wäre mir neu, dass hinter jedem last.fm (und co) Nutzer ein Polizist oder "Schwarzer Scheriff" irgendeiner "Rechteorganisation" steht und den Aufpasser spielt.
Daher ist die Frage "Rippen erlaubt oder nicht" rein akademisch und in der Praxis irrelevant. :effe:
Den gerippten Musiktracks lässt sich hinterher nicht ansehen, WIE sie zustande gekommen sind und WOHER man sie eigentlich hat.
Paranoiden Zeitgenossen werden die fraglichen Dateien sowieso in verschlüsselte Container packen ...
Zitat:
Daher ist die Frage "Rippen erlaubt oder nicht" rein akademisch und in der Praxis irrelevant. :effe:
Die Einstellung finde ich sehr fragwürdig! Nicht alles was man kann, das darf man auch. Und nur weil man wahrscheinlich nicht erwischt wird, es wird deswegen nicht richtiger.
Man darf sich über Sinn und Unsinn von Gesetzen und über Alternativen dazu unterhalten, aber zu sagen, macht mal, egal ob rechtens oder nicht, man kann euch eh nicht erwischen, das ist echt fatal.
Grüße,
Thorsten
Wenn man bedenkt, WIE diese Gesetze zustande gekommen sind, verwundert es mich doch sehr, dass sich überhaupt jemand darum schert.
Besonders, wenn sie wie bereits gesagt nicht durchsetzbar sind ohne eine durchgängige Totalüberwachung der Bevölkerung ... :nsnhns:
...sollte man nicht ganz ausser Acht lassen.....:
Ich bin zwiegespalten denn es zwar rechtlich eine grauzone und irgendwie erlaubt aber,.....
- programme wie last.fh, musicmonster oder radiotracker (insbesondere) arbeiten nicht wie das gute alte tapedeck sondern rippen bis zu 100 sender parallel (sofern man die bandbreite hat)...ich konnte früher z. B. nur einen Sender in meinem Radio hören und nicht 100 gleichzeitig und die auch noch aufnehmen ;-)
- die internetradiosender haben grösstenteils eine extrem begrenzte maximale nutzerzahl...kleine zw. 20 und 50 hörer parallel!!!...grössere auch nur bis 500 oder 1000...das radio ist mit dem klassischen also nicht vergleichbar... wenn nun programme rippen ohne gehört zu werden, machen einige internetradio und keiner hört mehr zu da die streams durch rippingprogramme blegt sind...
- ebenfalls nutzen die anbieter p2p netzwerke indem sie sich gegenseitig informieren, wer war gerade hört um so die wunschtitel überhaupt zu bekommen
FAZIT: Mitschneiden erlaubt aber bitte nur einen Sender zur Zeit , meinetwegen mit Info wo was läuft aber nicht bis zu 100!...spinnt man das ganze weiter kanibalisiert sich das System doch von alleine...oder?
Meine Meinug dazu ist:
Musik mit einer bitrate von 128 ist nur zum nebenbei hören geeignet und möchte ich gar nicht herunterladen...
Aber was ich wirklich genial finde:
Ihr habt einen Anwalt gefunden, der sich mit der Materie auskennt!
Meinen Repekt dafür habt ihr :schmunze:
Grüße
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