Weiterempfehlen   Leserbrief
02.09.2007
Druckversion
powered by

Was Sie schon immer zum Online-Datentausch wissen wollten

Die große Filesharing-FAQ

Filesharing

4 Fragen zum Zivilverfahren, Teil 3

4.4 Fragen zum Schadensersatzanspruch

4.4.1 In dem Schreiben von Rechtsanwalt Rasch werden viele Zahlen genannt. Was droht mir hier wirklich?

In den Abmahnschreiben wird Ihnen mit einem immens hohen Streitwert gedroht. In der Regel behaupten die abmahnenden Kanzleien, hier könne ein Streitwert von 10.000 € pro Musikstücke angesetzt forderten. Das führt dazu, dass viele Menschen die Befürchtung haben, hier könne ein Schadensersatz in Höhe von 10.000 € pro Musikstück verlangt werden. Das ist falsch. Beim Streitwert handelt es sich lediglich um eine Größe, nach der sich Rechtsanwaltsgebühren berechnen. Die Gerichte tendieren dazu, derzeit bei privaten Urheberrechtsverletzungen einen maximalen Gesamtstreitwert von 100.000 € anzunehmen. Meist geht die Musikindustrie allerdings nur wegen drei oder vier heruntergeladenen Musikstücken vor. Der Streitwert beläuft sich dann auf 30.000 bis 40.000 €.

4.4.2 Wie setzt sich der Schadensersatzanspruch zusammen?

Der Schadensersatzanspruch setzt sich aus zwei Positionen zusammen. Zum Einen aus dem durch die Tauschaktivitäten angerichteten Schaden und zum Anderen aus den Anwaltsgebühren. Der tatsächlich angerichteten Schaden wird schwer nachzuweisen sein. Anders sieht es möglicherweise bei den Anwaltsgebühren aus. Allerdings hat das Amtsgericht Mannheim festgestellt, dass bei einem Schreiben, das tausendfach verschickt worden ist, nicht auch tausendfach die volle Anwaltsgebühr verlangt werden kann. Insofern besteht hier für die Betroffenen die Möglichkeit, letztlich überhaupt keinen Schadensersatz zahlen zu müssen. Der tatsächlich angerichtete Schaden kann übrigens nur von demjenigen verlangt werden, der auch die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Werden also Eltern in Anspruch genommen, deren Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen haben, so können von diesen Eltern zwar Anwaltsgebühren, nicht jedoch der originäre durch die Tauschaktivitäten entstandene Schaden gefordert werden. Falls der Musikindustrie allerdings die Namen der tauschenden Kinder bekannt werden, kann sich der Schadensersatzanspruch auch gegen die minderjährigen Kinder richten. Ob dann tatsächlich ein Anspruch besteht richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit der Kinder. Außerdem müssen Kinder mindestens acht Jahre sein, damit sie für einen Schaden verantwortlich sein können.

4.4.3 Was ist ein Gegenstandswert/Streitwert?

Bei dem Gegenstandwert handelt es sich um das wirtschaftliche Interesse der Rechtsinhaber, die besagten Urheberrechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern bzw. gegenwärtige Rechtsverletzungen zu unterbinden. Zur Bewertung dieses Interesses werden die Verwertungsrechte der Rechtsinhaber herangezogen. Allerdings handelt es sich bei dem Gegenstandwert nicht um den Preis der von Ihnen zum Download bereitgestellten Musikstücke.

4.4.4 Was ist eine Geschäftsgebühr?

Im Falle einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt fällt gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Geschäftsgebühr an. Weiterhin fällt eine Pauschale in Höhe von € 20,00 für die Auslagen des Rechtsanwaltes für Post- und Telkommunikationsdienstleistungen an. Im Vergütungsverzeichnis des RVG ist für die Geschäftsgebühr ein Mindest- und Höchstwert angegeben. Innerhalb dieses Rahmens bemisst sich die Geschäftsgebühr nach dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeiten.

4.4.5 Kann die Musikindustrie den Schaden überhaupt nachweisen?

Das der Musikindustrie ein Schaden durch die Tauschbörsen entsteht ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings kann eine genaue Schadenssumme nur schwer ermittelt werden. Zumindest die Höhe des entgangenen Gewinns lässt sich nicht eindeutig festlegen.

4.4.6 Welche Anwaltsgebühren verlangt Rechtsanwalt Rasch? Sind diese Gebühren gerechtfertigt?

In den Abmahnschreiben der Musikindustrie wird immer nur eine Pauschalzahlung verlangt. Es ist nicht ersichtlich, wie hoch die Anwaltsgebühren sind, die Bestandteil dieser Pauschalzahlung sind. Insofern kann auch noch nicht gesagt werden, ob die angesetzten Gebühren gerechtfertigt sind.

4.4.7 Wie geht es weiter, wenn ich überhaupt nicht zahle?

Wenn hier eine Unterlassungserklärung abgegeben wird - wozu wir raten - die Zahlung des Schadensersatzes allerdings verweigert wird, kann hier seitens der Musikindustrie Zahlungsklage erhoben werden. Bislang ist uns ein entsprechender Fall noch nicht bekannt. Die Ansprüche verjähren allerdings erst drei Jahre nachdem die Betroffenen erstmals entdeckt worden sind.


Druckversion | Links zum Artikel | Kommentare

« zurück 6 | 7 | 8 | 9 | 10 weiter »


Mehr über: Urheberrecht, Filesharing, Software

Links zum Artikel


Diesen Artikel verlinken
HTML-Code

Code zum Einbinden in ein Forum

Kopieren Sie den Code und fügen Sie diesen auf der gewünschte Seite ein

Creative Commons License Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons-Lizenz.

Top Filesharing-Downloads

Filesharing Programme

Netzwelt stellt Ihnen die wichtigsten P2P-Netze und Filesharing-Programme in ausführlichen Specials vor.

Anonymität in Tauschbörsen

Anonymes Filesharing: Möglichkeiten und Tools

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Tools, um sich in Tauschbörsen zu schützen, wir stellen Ihnen die nützlichsten und besten Programme vor, mit denen Sie im Netz anonym saugen können.

Filesharing FAQs

Wer unbedacht Musik oder Filme im Internet tauscht, muss mit Konsequenzen rechnen: Immer mehr P2P-Nutzer bekommen Post von Polizei oder Staatsanwalt. Doch wie können Filesharer überhaupt verfolgt werden? Was ist erlaubt und was nicht? Die große Filesharing-FAQ klärt auf.

Kostenlose Filesharing Downloads

Filesharing-Clients für BitTorrent, FastTrack, eMule und Gnutella

Die besten, schnellsten und sichersten Filesharing-Clients für BitTorrent, FastTrack, eMule und Gnutella.

Top-Filesharing Downloads

Fallen in Tauschbörsen

Über seine eigenen Urlaubsfotos möchte sicherlich niemand in Tauschbörsen stolpern, aber auch Fakedateien und Viren sind mittlerweile ein lästiges Risiko.

Recht: P2P-Ratgeber

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt wer bei einer Klage in der Beweispflicht ist, ob Eltern für Kinder haften und ob P2P generell illegal ist.

Rechtsanwalt Christian Solmecke

akuma.de - Unser Musikdienst

akuma.de - Das digitale Kaufhaus für Musik

Service-Angebote der netzwelt

Werbung


nach oben
Aktuell
Software Updates
Top Downloads
Downloadarchiv
Downloads per RSS
Software-Anleitungen
Video Anleitungen
Audio Anleitungen
Sicherheits Anleitungen
Anleitungen Übersicht
Software-Specials
Filesharing
Firefox
Google Earth
Windows Vista
Beliebte Freeware-Pakete
Video Freeware
Windows Vista Freeware
Foto Freeware
Windows XP Freeware

Wählen Sie aus über 3.000 Downloads die richtigen Programme für sich aus. Von Sicherheits-Software über Tuning-Tools und Bildschirmschoner oder sogar Spiele. Alle Downloads sind kostenlos. Wir unterscheiden zwischen Freeware (komplett kostenlos) und Shareware (Probeversion). Die Software wurde auf Funktionalität getestet und Viren geprüft und um Anleitungen, Testergebnisse, Tipps und Screenshots erweitert.

RSS Feed abonnieren Nie mehr ein Update dieser Seite verpassen?
Hier klicken, um netzwelt.de zu abonnieren!

Copyright © 2008 by netzwelt.de - Die große Filesharing-FAQ - Was Sie schon immer zum Online-Datentausch wissen wollten
H2 media factory GmbH Impressum | Presse | Kooperationen | Werbung | Rechtliche Hinweise | Sitemap | Jobs