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02.09.2007
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Was Sie schon immer zum Online-Datentausch wissen wollten

Die große Filesharing-FAQ

Sascha Hottes

2 Fragen zu technischen Aspekten

2.1 Wie funktioniert der Tausch in Tauschbörsen?

Der Tausch in Tauschbörsen funktioniert wie folgt: Wenn ein Nutzer ein Musikstücke herunterladen möchte, meldet er diese Anfrage an einem so genannten Server an. Dieser Server benennt dem anfragenden Nutzer einen anbietenden Nutzer, der genau den gewünschten Song auf seiner Festplatte hat. Zwischen diesen beiden Nutzern wird dann eine direkte Verbindung hergestellt. Was viele nicht wissen: noch während ich ein Musikstück herunterlade, biete ich es im Hintergrund gleichzeitig wieder zum Upload an. Nur hierin liegt die strafbare Handlung.

2.2 Welche Software gibt es?

Es gibt verschiedene Software, um den Tausch in Tauschbörsen zu ermöglichen. Die älteste Software war das Programm Napster. Dieses Programm funktioniert mittlerweile völlig anders als früher und erlaubt gegen eine monatliche Zahlung den Download von Mietmusik. Die gängige aktuelle Tauschbörsensoftware lautet: Kazaa, LimeWire, Gnutella, Bearshare, BitTorrent, Edonkey, eMule.

2.3 Was ist eine IP- Adresse?

Eine IP-Adresse dient der eindeutigen Adressierung von Rechnern und anderen Geräten in einem IP Netzwerk. Dabei handelt es sich von der technischen Seite her betrachtet um eine 32- oder 128-stellige Binärzahl. Ein solches IP Netzwerk in dem die IP-Adressen verwendet werden ist das Internet. Funktional entspricht die IP-Adresse der Telefonnummer im Telefonnetz.

2.4 Ist die IP- Adresse der "genetische Fingerabdruck" von mir im Internet?

Meistens ist es so, dass es sich bei der in der Abmahnung angegebenen IP-Adresse um eine dynamische IP-Adresse handelt. Die Aussagekraft dieser IP-Adresse ist lediglich, dass jemand zu diesem Zeitpunkt/Datum den Internetzugang des jeweiligen Providers (z.B. T-Online) genutzt hat. Name und Adresse gehen aber nicht daraus hervor. Insofern kann man nicht von einem "genetischen Fingerabdruck" sprechen.

2.5 Wie wird eine IP-Adresse zurückverfolgt?

Die IP-Adresse wird geloggt (protokolliert). Anschließend wird an den jeweiligen Provider eine E-Mail geschickt mit der Aufforderung, die Daten für die Strafermittlungsbehörden zu speichern. Es wird eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft gestellt, welche über die IP-Adresse die bei den Providern gespeicherten Anschlussinhaber ermitteln. Die von der Staatsanwaltschaft ermittelten Daten werden im Zuge der Akteneinsicht den Anwälten übermittelt bzw. die Anwälte können Akteneinsicht nehmen.

2.6 Ist dies nicht ein unbefugtes Ausspähen von Daten?

Das Vorgehen der Anwälte erfüllt nicht den Tatbestand des unbefugten Ausspähens von Daten, da die Kanzlei die relevanten Daten nicht selbst abruft. Seitens der Mandanten liegt ebenfalls kein unbefugtes beschaffen von Daten vor, da eine Anti Piracy Firma ein- bzw. zwischengeschaltet wird. Des Weiteren dient die Abfrage der Daten der Beschaffung von Beweismitteln und der Abwehr von Straftaten gegenüber den Mandanten/Rechtsinhabern. Es kommt erschwerend hinzu, dass der Nutzer einer Tauschbörse bewusst seinen Rechner für andere zur Datenübertragung zur Verfügung stellt.

2.7 Darf der Provider meine Daten einfach weitergeben?

Jeder Provider ist dazu verpflichtet im Zuge des staatsanwaltlichen Auskunftsverfahrens nach § 113 TKG bzw. 100g Strafprozessordnung die Daten zu den geloggten IP-Adressen an die Strafermittlungsbehörden herauszugeben. Der Provider darf Sie über die Datenauskunft nicht informieren und erteilt Ihnen somit weder mündlich noch schriftlich Auskunft.

2.8 Wenn die IP-Adresse illegal gespeichert worden ist, was dann?

Zahlreiche Gerichte haben bereits festgestellt, dass Provider die Daten ihrer Flatrate-Kunden überhaupt nicht speichern dürfen. Soweit uns bekannt ist, speichern etliche Provider die Daten der Kunden allerdings trotzdem für einen kurzen Zeitraum (einige Tage). Dieser Zeitraum reicht in den meisten Staatsanwaltschaften aus, um den Rückverfolgungsvorgang zu starten. Einige wenige Provider erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und speichern die Daten überhaupt nicht (unseres Wissens nach z.B. Arcor).

Wurden die Daten illegal gespeichert und herausgegeben, darf die Adresse dennoch von den Staatsanwaltschaften verwertet werden. Ein Beweisverwertungsverbot ist nicht gegeben. Ob ein zivilrechtliches Vorgehen (gerichtet auf die Zahlung von Schadensersatz) gegen die illegal speichernden Provider Erfolg hat, wird die Zukunft zeigen. Allerdings soll bald die Vorratsdatenspeicherung im deutschen Recht verankert werden. Dann werden alle Provider gezwungen, Daten sechs Monate lang zu speichern.


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