EU-Gerichtshof
Musikindustrie darf keine IP-Adressen vom Provider verlangen
Filesharing
Laut geltenden EU-Gesetzen darf die Musikindustrie in zivilrechtlichen Prozessen keine Benutzerdaten von den Providern verlangen. Dieser Ansicht ist Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof. Promusicae, der spanische Verband der Musikindustrie, hatte dem spanischen Provider Telefonica eine Liste mit IP-Adressen mutmaßlicher Filesharer vorgelegt. Der Provider verweigerte die Herausgabe.
Provider schützt Filesharer
Der Fall ging vor das spanische Wirtschaftsgericht. Telefonica berief sich darauf, dass nach spanischem Recht Daten nur bei strafrechtlichen Untersuchungen und zum Schutz der öffentlichen oder nationalen Sicherheit herausgeben werden müssten. Das Wirtschaftsgericht sah sich mit der Entscheidung überfordert und reichte die Frage an den Europäischen Gerichtshof weiter.

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Etwas mehr Sicherheit für Filesharer
Generalanwältin Kokott gibt dem Provider Telefonica in ihrer Empfehlung recht. In zivilrechtlichen Verfahren besteht ihrer Ansicht nach keine Verpflichtung, Nutzerdaten preiszugeben. In diesen Fällen gehe der Datenschutz vor die Interessen der Musikindustrie. In Spanien gibt es jedoch eine Besonderheit: "Die Verletzung von Urheberrechten ist in Spanien nur strafbar, wenn die Tat in der Absicht begangen wird, Gewinn zu erzielen".
Keine Bedeutung für Strafverfahren
Demnach gibt es in Zivilverfahren keine Grundlage, die Herausgabe von Nutzerdaten zu erzwingen. So erfreulich wie die EU-Empfehlung für Europas Filesharer auch klingt, es ist kein Ablassbrief. Denn andere Staaten haben strengere Urheberrechtsgesetze, in denen auch kleinere Vergehen als Straftaten bewertet werden. Für diese Fälle hat dieser konkrete Fall kaum eine Bedeutung.
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