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16.02.2007
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Pornofilme in Tauschbörsen

P2P: Wer Pornos tauscht, riskiert Vorstrafe

Sascha Hottes

Das bedeutet, es kommt zur einer Verhandlung, in der der offensichtliche Pornofan vor Gericht sitzt und sein Verhalten rechtfertigen muss. Dies könnte jedoch ziemlich peinlich werden, da bei einer solchen Verhandlung auch Zuschauer zugelassen sind. Im besten Fall sitzen dann völlig fremde Personen im Zuschauerraum, die in keiner Beziehung zu dem Porno-Filesharer stehen. Im schlimmsten Fall sitzt jedoch die halbe Nachbarschaft unter den Zuschauern oder die Lokalpresse bekommt Wind von dem Schmuddelfall vor Gericht. Eine öffentliche Verhandlung kann also ziemlich unbequem werden, weshalb Anwalt Schneehain in einem Strafbefehl das kleinere Übel sieht: "Der Strafbefehl ist in einem solchen Fall die einfache Art, diesen Vorgang von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt ablaufen zu lassen."

So mancher begeisterter Filesharer denkt sich jetzt vielleicht, 'Das kann mir ohnehin nicht passieren. Filesharer, die Pornos tauschen, werden schließlich längst nicht so stark verfolgt wie die P2P-Fans, die Audiodateien über das Netz schicken.' Dies ist zunächst einmal richtig. Tatsächlich suchen Staatsanwaltschaft und Unterhaltungsindustrie sehr selten aktiv nach Porno-P2P-Sündern. Im Vergleich zur Jagd auf Tauschbörsennutzer die Musik anbieten, sind die Maßnahmen der Pornoindustrie sogar verschwindend gering.

Das jedoch von der Staatsanwaltschaft gar nicht direkt nach Pornos gesucht werden muss und ein Filesharer trotzdem tief im Schlamassel stecken kann, zeigt ein Fall aus Alexander Schneehains Arbeitsalltag. Ein Mandant des Anwalts hatte sich einen neuen Computer gekauft und diesen durch ein Familienmitglied einrichten lassen. Unter anderem installierte der hilfsbereite Schwager auch die Filesharingsoftware Bearshare auf dem PC. Der internetunerfahrene Mandant freute sich über die einfache Möglichkeit, Musik völlig umsonst aus dem Netz zu laden und saugte sich insgesamt acht Songs aus dem Internet. Zudem fand er wohl auch Gefallen an dem einen oder anderen Porno, denn drei Gina Wild-Filme landeten ebenfalls auf seiner Festplatte.

Hausdurchsuchung führte zur Entdeckung von getauschten Pornos

Bei jedem Hochfahren des Rechners startete Bearshare ebenfalls und die heruntergeladenen Dateien, welche sich immer noch im Shared-Ordner der P2P-Software befanden, wurden automatisch den anderen Tauschbörsen-Nutzern zur Verfügung gestellt. Damit dauerte es nicht lange, bis die Musikindustrie auf den fleißigen (und wahrscheinlich unbewussten) Filesharer aufmerksam wurde und trotz der lediglich acht vorhandenen Musikstücke auf der Festplatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattete. Die Staatsanwaltschaft machte keine halben Sachen, rückte sofort mit fünf Beamten an und der verdutzte Filesharer wunderte sich über die Hausdurchsuchung, die bei ihm durchgeführt wurde. Zu diesem Zeitpunkt interessierte sich übrigens noch niemand für die Pornofilme auf dem Rechner. Erst nachdem der PC konfisziert war und durch die Polizei untersucht wurde, kamen die drei Gina Wild-Pornos ins Spiel.

Da diese sich, genau wie die acht MP3s, im Shared Ordner von Bearshare befanden, sah der Staatsanwalt darin ein Zugänglichmachen von pornographischen Schriften und der P2P-Neuling war praktisch geliefert. Die Anzeige der Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzung wurde zwar aufgrund der lediglich acht von dem Filesharer zur Verfügung gestellten Songs eingestellt. Wegen der Pornos auf der Festplatte musste sich der Filesharer jedoch verantworten.

Eine Vorstrafe konnte in diesem Fall umgangen werden, trotzdem wurde es für den P2P-Fan teuer: Der neue Computer wurde von der Polizei einbehalten und obendrauf kamen noch die Forderungen der Musikindustrie dazu. Denn auch wenn der Staatsanwalt das Verfahren gegen Auflagen eingestellt hat, können die Anwälte der Unterhaltungsindstrie in einem Zivilverfahren immer noch Schadensersatz einforden.

Auch ohne ein Hinzutun der Sexfilm-Industrie können Porno-Filesharer also entlarvt und zur Rechschaft gezogen werden. Ist man als Filesharer beim Tauschen von Pornos erwischt worden, rät Alexander Schneehain dringend zu einem Rechtsbeistand: "Wird in solch einem Fall sofort ein Anwalt konsultiert, kann oft das Schlimmste, nämlich ein Strafbefehl und damit eine Vorbestrafung, vermieden werden. Ein Anwalt beantragt dann in der Regel Akteneinsicht und versucht Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft zu führen. Sehr oft lässt sich hier eine Einstellung des Deliktes gegen Auflagen erreichen. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Rechner einbehalten und die Sache somit eingestellt wird."


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