Wenn Urheber- und Leistungsschutzrechte bei Musikstücken erlöschen
Abgelaufenes Copyright: Kostenloser Song-Download erlaubt?
Christoph Scholl
Und genau diese Leistungsschutzrechte verfallen bei den Elvis-, Bill Haley- und Beatles-Songs in den nächsten Jahren. Dass diese Songs trotzdem nicht über Kazaa und Co. getauscht werden dürfen, weiß Anwalt Solmecke: "Es existieren Tonaufnahmen von Elvis Presley oder Bill Haley, die vor mehr als 50 Jahren erschienen sind. Die Leistungsschutzrechte an diesen Aufnahmen sind also erloschen. Die Musiker - beziehungsweise deren Erben - könnten hier keine Rechte mehr geltend machen.".
"Trotzdem dürfen diese Tonaufnahmen nicht frei verwendet und getauscht werden, denn der eigentliche Urheber des Werkes - also zum Beispiel Elvis Presley als Songwriter - ist noch nicht mehr als 70 Jahre tot. Werke von Elvis Presley, der im Jahr 1977 gestorben ist, werden erst nach dem ein 31. 12. 2047 gemeinfrei und dürfen dann frei verwendet werden", so Solmecke weiter.
Andere Länder, andere Sitten
Das deutsche Urheberrecht lässt Elvis-Fans also noch ganz schön lange warten. Im Vergleich zu Mexiko geht die Zeit jedoch recht schnell vorbei. Mexikaner müssen bis ganze 100 Jahre nach dem Tod des Urhebers darauf warten, dass ein Musikstück gemeinfrei wird und damit legal getauscht und gebrannt werden darf.
In Ländern der EU gilt dagegen einheitlich die Schutzddauer von 70 Jahren. Auch das US-amerikanische Gegenstück zum deutschen Urheberrecht, das Copyright, verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Abgesehen von den Mexikanern dürfen 2047 also eine Menge Leute die Songs von Elvis aus dem Netz laden.
Fazit
Es ist noch eine Weile hin, bis die ersten Songs von Elvis Presley, Bill Haley oder den Beatles legal über eDonkey, Kazaa, BitTorrent oder einen hypermodernen Nachfolger der P2P-Netze getauscht werden dürfen. Erst wenn Leistungsschutzrechte und Urheberrechte erloschen sind, ist ein Song gemeinfrei. Dies dauert bis mindestens 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten/Texters beziehungsweise 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Musikstückes.
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