Wenn Urheber- und Leistungsschutzrechte bei Musikstücken erlöschen
Abgelaufenes Copyright: Kostenloser Song-Download erlaubt?
Christoph Scholl
Das bleibt jedoch nicht bis in alle Ewigkeit so. Auch Stephen Duffy wird irgendwann einmal das Zeitliche segnen. Trotzdem können auch seine Angehörigen an den Kompositionen weiterverdienen. Bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten beziehungsweise Texters eines Songs können sich dessen Erben die Tantiemen noch in die Tasche stecken.
Public Domain: Songs werden nach 70 Jahren gemeinfrei
Dann ist jedoch Schluss mit dem Geld scheffeln. Nach 70 Jahren erlöschen die Urheberrechte in Deutschland und das Musikstück wird gemeinfrei. Dazu Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare:"Urheberrechte gelten nicht ewig. Gemäß § 64 Urheberrechtsgesetz erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei der Berechnung der Schutzdauer wird das Todesjahr des Urhebers nicht mitgerechnet. Derzeit dürfen also Werke, deren Urheber vor 1936 gestorben ist, frei verwendet werden. Im Bereich der Musik handelt es sich dabei zumeist um klassische Werke."
Das heißt jedoch nicht, dass beispielsweise jeder Mozart-Song legal bei Kazaa heruntergeladen werden kann, nur weil das Musikgenie schon über 200 Jahre unter der Erde ist. "Das Ende der Schutzfrist bedeutet zunächst einmal, dass das Werk, das nunmehr gemeinfrei (engl. public domain) geworden ist, von jedermann frei verwendet werden kann. Doch Achtung: Tonaufnahmen, die in jüngerer Zeit von dem Werk gemacht worden sind, dürfen nicht ohne weiteres verwendet werden. Den Orchestermusikern, die ein älteres Werk aufführen, stehen ähnliche - dem Urheberrecht verwandte - so genannte Leistungsschutzrechte zu", so Solmecke.
Leistungsschutzrechte: Musiker verdienen auch mit
Die Leistungsschutzrechte sind - genau wie die Urheberrechte - im Urheberrechtsgesetz festgehalten. Während Stephen Duffy als Komponist und Texter an Robbie Williams-Songs verdient, sahnt der Sänger unter anderem bei den Leistungsschutzrechten ab. Sie regeln die Tantiemen der Künstler, die den Song aufnehmen oder live spielen.
So können beispielsweise auch die Musiker mitverdienen, die Robbie Williams im Studio oder bei einer Live-Aufnahme unterstützen. Anders als bei den Urheberrechten, gelten diese Leistungsschutzrechte in Deutschland jedoch nur 50 Jahre - und zwar nicht nach dem Tod des Interpreten, sondern nach dem ersten Erscheinen des Musikstückes.
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