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24.05.2006
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Die Musikindustrie ist in der Beweispflicht

Die Filesharing-Razzia aus der Sicht eines Anwalts

Sascha Hottes

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen eDonkey-Nutzer hat der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare eine juristische Einschätzung zur Rechtslage abgegeben. Darin erklärt Solmecke, der im Raum Köln, Düsseldorf, Wuppertal mehrere Betroffene vertritt, wer in der Beweispflicht ist, ob Eltern für die Kinder haften und ob Filesharing generell illegal ist.

Inhalt

Unser Rechtsexperte

Rechtsexperte: Christian SolmeckeRechtsanwalt Christian Solmecke ist in der Kanzlei WILDE & BEUGER tätig. Sein Aufgabengebiet umfasst Computer- /IT-Recht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Steuerrecht. Solmecke ist Mitglied bei der Gesellschaft für Urheberrechte (GRUR) und war bis 2004 auch freier Journalist und Radiomoderator (u.a. WDR). Im Rahmen des EULISP-Programms hat er sich in Hannover und Belgien auf Computerrecht spezialisiert.


Lautstark verkündeten gestern Musikindustrie und Staatsanwaltschaft Köln den bislang größten Schlag gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen. Die Rede ist von einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. "Damit wird der Eindruck erweckt, hier handele es sich um ein Zusammenwirken professioneller Raubkopierer. Meist sind die Betroffenen allerdings Schüler und Studenten im Alter zwischen 15 und 25 Jahren", erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke in einer aktuellen Pressemitteilung.

So kommt die Musikindustrie an die Daten

Nach den Durchsuchungen folgt meist folgendes Prozedere: Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragt eine Kanzlei im Auftrag der Musikindustrie Akteneinsicht. Gegen den so ermittelten Internet-Anschlussinhaber wird ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt.

Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 Euro Schadensersatz. In der Regel wurden zu Beweiszwecken nur ein bis zwei Songs durch die Ermittlungsbehörden heruntergeladen. Über die Songtitel wird dann aber vermutet, dass weiteres geschütztes Musik-Material angeboten wurde. So kommen utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande. Letztlich wird vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 Euro die Sache zu vergleichen.

Musikindustrie in der Beweispflicht

"In einem Zivilprozess muss die Musikindustrie nachweisen, dass der konkrete Nutzer einen solchen Schaden tatsächlich verursacht hat", erläutert Rechtsanwalt Solmecke. Hier ist die Rechtslage noch unklar. Darüber hinaus ist oft auch ungeklärt, wer einen Internetanschluss tatsächlich genutzt hat. Bei Wohngemeinschaften können mehrere Nutzer parallel z.B. über WLAN auf einen Internet-Anschluss zugreifen. Letztlich kann bei DSL-Anschlüssen über die IP-Adresse nur nachvollzogen werden, über welche Login-Daten die Einwahl ins Internet erfolgte. Ort, Computer oder gar die Person des Einwählers bleiben unbekannt. Rechtlich sind diese Fälle demnach wesentlich komplexer, als die Musikindustrie behauptet.

Zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Jugendlichen und Kindern

Noch komplexer wird der Fall, wenn es sich bei den Betroffenen um Jugendliche handelt. Dann muss generell zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung unterschieden werden: Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen ergibt sich aus § 106 Urhebergesetz bzw. § 108 Urhebergesetz. Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, sind strafrechtlich überhaupt nicht verantwortlich. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) ist nur das Jugendstrafrecht anwendbar. Auch für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) kann gegebenenfalls das Jugendstrafrecht anwendbar sein. Hier wird auf den jeweiligen Entwicklungsstand des Beschuldigten abgestellt.


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pixel, am 24.05.2006 17:23

Zitat:

Hier fordert die Musikindustrie derzeit bis zu 10.000 Euro pro Song, der auf der Festplatte gefunden werden konnte. In einem Gerichtsverfahren wären die Urheber allerdings verpflichtet, den konkreten Schaden nachzuweisen. Angesichts der Tatsache, dass Musik im Internet bereits ab 0,99 Euro käuflich erworben werden kann, wird es nur schwer gelingen, einen Schaden in dieser Höhe nachzuweisen. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft oder die Musikindustrie nur testweise ein oder zwei Lieder von dem Rechner des Beschuldigten geladen. Es lässt sich nachträglich nicht mehr feststellen, wie oft das betreffende Lied tatsächlich verbreitet worden ist.

das heißt, dass die dem raubkopierer nur 2-3 songs à 1 € nachweisen können. also werden aus den 10.000 € pro song effektiv nur 2-3 €. denn das ist es, was sie letztlich auch nachweisen können. also hat der raubkopierer "nur" ein paar (hundert) euro geldstrafe an die strafverfolger (staatsanwaltschaft) zu zahlen und dann 2-3 € an die rechteinhaber wegen der zivilklage. oder wie? das wäre ein ein dickes ding.


GreasySpoon, am 24.05.2006 18:02

nun ja, das werden gerichte beurteilen müssen. das heißt in jedem fall, dass die musikindustrie jedem einzelnen nachweisen müsste, dass er 10.000 euro schaden angerichtet hat, und das wenn ein song nur 99 cent kostet. das wird schwer. im konkreten fall liegt meines wissens eine klage vor, weil ein nutzer 4000 dateien hatte. die musikindustrie fordert 10.000 euro pro datei also 40 mio. euro. das ist utopisch, weil ein einzelner gar keinen so hohen schaden anrichten kann.

letztlich werden die ersten urteile zeigen, wohin die reise geht. ich denke, dass aber viele auf einen vergleich vor urteilsfindung eingehen. ein paar tausend euro gezahlt sind besser, als ein nicht einzuschätzendes risiko.


Unregistriert, am 25.05.2006 01:54

wo liegt denn der unterschied zwischen einem zivilrechtlichen- und einem strafrechtlichen verfahren?


Anonym, am 25.05.2006 03:12

Strafrecht: Hier klagt der Staat dich an, der nicht daran interessiert ist den "Schaden" den du angerichtet hast einzuklagen, sondern dich für den Verstoss seiner Gesetze zu bestrafen.

Zivilrecht: Hier kommt die Content-Mafia... verzeihung, ich meine die Musikindustrie zum Zug, und klagt bei dir das ein, was du denen angeblich fürn Schaden angerichtet hast.


GreasySpoon, am 25.05.2006 09:52

richtig erklärt. und da der staat weitaus weniger interesse an einer strafverfolgung solcher fälle hat, wird er diese meist gegen eine kleine strafe einstellen. ansonsten wäre die justiz auch schnell überlastet, siehe ftpwelt-verfahren.

ohne strafrechtlicher verfolgung kommt die musikindustrie aber nicht an die datne und kann nicht klagen, deshalb geht meist nur beides.


pixel, am 25.05.2006 13:42

Zitat:

nun ja, das werden gerichte beurteilen müssen.

es gibt in dtl. noch kein urteil dazu? das ist ja nicht die erste razzia. oder? als beschuldigter überlege ich doch, ob ich 10.000 € (was echt ne menge schotter ist) als vergleich zahle oder es drauf anlege, mir von der industrie beweisen zu lasse, dass ich den und den schaden verursacht habe. ich kann mir auch vorstellen, dass da einige gruppen interesse dran haben und einen musterprozess führen wollen (-> finanzielle und rechtliche unterstützung). da muss doch mal einer dabei gewesen sein!


ziz, am 25.05.2006 14:50

Den Abschnitt mit "Rechtsfrage - Upload von Songteilen" finde ich interessant.
Generell müßte doch das übertragen von Bits legal sein.
Illegal wird's doch erst wenn die Teile zu einer Datei werdeen oder!?
Dadurch würde ich sagen daas uploaden eigentl. nicht legal sein dürfte nur das erstellen der Datei?
Wobei der reine Download ja wiederum nicht illegal ist oder!?
Hmmm....

Zur Strafe wollte ich noch sagen das Problem wird warscheinlich seindas die DAteien im Share waren und dadurch mind. 10.000 Personen sich eine Kopie gezogen haben => 10.000 * 0,99€ für den Song = dem gesamt Schaden pro Datei.


Jan, am 26.05.2006 16:44

Dann müssten aber nach deiner Rechnung bei dem einen Nutzer 40Millionen Songs gedownloadet worden sein. Was ich kaum glaube. Ich hoffe wenigstens einer lässt es drauf ankommen und hat nen guten Anwalt und die Kohle das durch zu ziehen!!!


GreasySpoon, am 26.05.2006 17:57

ne, es waren 4000 songs, jeder sollte 10.000 euro strafe kosten. also 40 mio. euro


GreasySpoon, am 26.05.2006 17:58

mir ist kein urteil bekannt, indem es mal einer darauf ankommen lässt. meist läuft es auf einen vergleich hinaus...


Dirk Schober, am 26.05.2006 23:22

"Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der in Tauschbörse angebotenen Filme und Musikstücke wohl rechtswidrig hergestellt worden sind."

Diese Satz im Paragraphen 53 des Urheberschutzgesetz wurde von Juristen z.B. in einem Telepolis-Artikel geprüft!
MP3 oder Musik in anderen Formaten ist KEINE "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Kopiervorlage" da es legal ist sich seine Musik auf die Festplatte zu rippen! Damit ist die Kopiervorlage nicht rechtwidirg hergestellt!
Komisch wie Netzweld sich von Artikel zu Artikel immer wieder selbst widerspricht, denn auch hier gab es mal einen Artikel der die Situation richtig darstellte!

Heise/Telepolis:
"m Laufe der Veranstaltung stellte sich heraus, dass die IT-Industrie versucht, die vom [extern] Bundesrat auf ihren Druck hin eingefügte Änderung des § 53, wonach von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" keine Kopien gemacht werden dürften, als Argument gegen eine Pauschalabgabe heranziehen will. Dabei steht sie allerdings auf rechtlich tönernen Füßen:
(!)Trotz anders lautender PR-Äußerungen der Medienindustrie verbietet die Regelung keineswegs jeden Download aus dem Netz, sondern schafft lediglich Rechtsunsicherheit. Die Regelung gilt unter Urheberrechtsjuristen nämlich als "gar nicht anwendbar" oder höchstens auf Filme vor ihrem Kinostart.(!)
Weil die meisten Medienjuristen aber von Verbänden oder Industriekunden leben, heißt es hier: "bitte zitieren Sie mich da nicht". So ist der Verbraucher auf die Propaganda der Medienindustrie angewiesen, die ihm einredet dass im Gesetz von "Kopien aus illegalen Quellen" anstatt von solchen aus "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" die Rede ist. Die Öffentlichkeit und die weitgehend ahnungslose [extern] Presse, die bedenkenlos die PR-Meldungen übernahm, wird noch etwa drei Jahre brauchen, bis sie über die Rechtsprechung erfährt, dass dem nicht so ist."

MfG


Anonym, am 27.05.2006 08:12

Den Upload möcht ich aber mal sehen...selbst mit nem 6000er Anschluß hätts doch wohl ne Weile gedauert 4000 Songs a 5MB hochzuladen! Oder???
Ist alles recht vereinfacht im Sonne der CI dargestellt!


GreasySpoon, am 27.05.2006 09:31

auf das argument mit dem upload geht der rechtsanwalt im podcast ein. ein sehr hörenswerter beitrag zu dem thema.
http://www.netzwelt.de/news/74172-podcast-die-filesharingrazzia-und-ihre.html


DominikS, am 27.05.2006 09:44

Zitat:


MP3 oder Musik in anderen Formaten ist KEINE "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Kopiervorlage" da es legal ist sich seine Musik auf die Festplatte zu rippen!

Es ist nicht grundsätzlich legal, CDs zu rippen: Wenn die CDs kopiergeschützt sind, darf man nicht einmal Privatkopien anfertigen!


Auch das ist nur die halbe Wahrheit..., am 27.05.2006 11:07

Zitat:


Es ist nicht grundsätzlich legal, CDs zu rippen: Wenn die CDs kopiergeschützt sind, darf man nicht einmal Privatkopien anfertigen!"


Erstens: Es sind nur ein Bruchteil der im Handel erhältlichen CDs kopiergeschützt!

Zweitens: Selbst wenn eine CD kopiergeschützt gewesen wäre und jemand deren Inhalt RUNTERläd, wäre das für diesen Downloader nicht offensichtlich, dass beim Rippen (auch Grund der Umgehung des Schutzes) ein Gesetzesverstoss vorliegen könnte! Diese Offensichtlichkeit verlangt aber das Urheberrecht in §53 damit es als strafbare Handlung gilt.
Daher "OFFENSICHTLICH rechtswidrig hergestellte Kopiervorlage"!

Drittens: Auch geschützte CDs kann man (z.B. duch analoge Umwege) legal Kopieren oder der Titel kann auch völlig legal aus dem Radio ect. mitgschnitten sein und somit auch keine "rechtswidrig hergestellte Kopiervorlage". Für den möglichen Downloader ist dieses nicht zu überprüfen. Das ist auch nicht seine Aufgabe, sondern die des "Verwerters" (Anbieter).

Viertens: Selbst im Podcast sagt dieser Anwalt, dass das RUNTERladen von Musik wohl nicht illegal sei.

Anders sieht die Rechtslage bei Software und aktuellen Kinofilmen aus. Für erstes wird nämlich immer eine Nutzungslizenz benötigt und bei zweitem handelt es sich (auf Grund des des illegal mitgeschnittenen Bild- und Tonmaterials) wohl um "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Kopiervorlagen".
Im diesem Edonkey-Fall geht es aber ja bisher ausschliesslich im Musik.

MfG


Anonym, am 28.05.2006 23:08

hmmm und wenn ich mir jetzt im monat 40 lieder runterlade, die auf cd brenne um sie mir im auto anzuhören oder auf mein handy zu ziehen,... soll ich dann 10000 euro zahlen, wenn ich die musik nicht mal verbreite ???? hmmm die deutsche rechtslage verstehe ich nicht,.... man sollte vieleicht einfach mal mit einem anwalt darüber reden,... der wird schon sagen können wie alte fälle ausgegangen sind oder ?????


Anonym, am 01.06.2006 15:05

Ich habe letztens irgendwo gelesen, dass es nicht rechtmäßig ist für Provider, IPs von Flatrate Benutzern zu speichern. Also sie können es natürlich machen, gehört aber weder zur Abrechnung noch sonst was.
Es ging dort um einen Fall, dass jemand über die IP "gefaßt" wurde, der Provider also die Daten rausrückte, und dieser Jemand dann seinen Provider verklagt hat und den Prozess gewann.
Finde ich auch richtig so. Wenn das allgemein so ist, könnte man doch theoretisch nichts gegen Filesharing tun!?


darkangel, am 01.06.2006 17:36

Ich lach mich tod nur weil die Musikindustrie Das Internet verpennt haben müssen wir jetzt alle herhalten Warum verklagt sie nicht pauschal 75% der bevölkerung auf schadensersatz denn soviel laden zurzeit. eS IST SCHON SCHLIMM GENUG DAS WIR FÜRS SENDEN AN DIE GVL UND GEMA GELD ABDRÜCKEN MÜSSEN UND NUN HALT EUCH FEST DIE GEMA VERLANGT EINE KOPIEPAUSCHALE WAS SICH NOCH IM RAMEN BEWEGT UND WEIL DAS NOCH NICHT GENUG IST WILL DIE GVL AUCH NOCH 25CENT PRO TIETEL HABEN DIE WIR AUF PLATTE HABEN: MIT ANDEREN WORTEN WIR KAUFEN UNS DIE CD BEZAHLEN DAFÜR 20€ PLUS DER COPYPAUSCHALE iCH FINDE DAS IST AUSBEUTUNG UND GENAU DA MUSS DER GESETZGEBER EIN RIEGEL VORSCHIEBEN


omakiller, am 01.06.2006 20:51

Ich denke das die Musikindustrie noch genug Kohle macht, auch wenn die halbe Welt illegal die Mukke aus´m Netz zieht. Alles nur Schweinerei, Moneten bis zum Umfallen und dann trotzdem noch den kleinen Mann auszutschen... Wenn das illegale runterladen wirklich so verboten und böse wäre, warum gibts da haufenweise DSL Flatrates, um 24 Stunden digital Zeitung zu lesen???


omakiler, am 01.06.2006 21:18

Jawohl. Da man ja auch, meines Wissens nach, mit bestimmten Programmen, bei jeder Neueinwahl eine neue IP haben kann. Quasi, Schnipseljagd im XXL format, nur wärend des ladens wäre es möglich "gefasst" zu werden. Nur wer mit Flatrate und festem Provider, seinen Rechner eine ganze Woche durchratschen lässt, kann sich drauf einstellen, das man ihm gewaltig an die Pupe zu fassen versucht. Ich bitte aber um Berichtigung, wenn ich mit meiner Aussage falsch liege.


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