Gute Nachrichten für Tauschbörsen-Nutzer?
QSC löscht Flatrate-Verbindungsdaten
Janko Röttgers
Der DSL-Anbieter QSC hat seinen Kunden jetzt mitgeteilt, dass man in Zukunft keine Daten mehr über die Nutzung von Flatrate-Angeboten speichern wird. Auf Anfrage von netzwelt bestätigte QSC: Dies betrifft auch Verbindungsdaten, die das eindeutige Zuordnen dynamischer IP-Adressen ermöglichen. Datenschützer düfte dies freuen, doch den großen Plattenfirmen ist es ein Dorn im Auge.
QSC erklärte seinen Flatrate-Kunden Anfang der Woche in einer E-Mail, dass sie ab dem 15.5. keinen Zugriff mehr auf die Datentransferstatistiken des Providers haben. Grund dafür sei ein Urteil des Landgerichts Darmstadt, dass nur die Speicherung zur Abrechnung notwendigen Daten erlaube. "Da dies bei pauschal berechneten Flatrates nicht der Fall ist, ist die Speicherung der Datenvolumina für Flatrateprodukte nicht mehr zulässig", so QSC.
Keine Speicherung von Verbindungsdaten bei Flatrate-Nutzern
Viele Nutzer dürfte allerdings viel mehr interessieren, was in der E-Mail nur angedeutet wurde: Das Urteil verbietet auch die Speicherung von Verbindungsdaten für Flatrate-Nutzer. Auf Anfrage von netzwelt erklärte QSC-Sprecherin Uta Teigel, wie ihr Unternehmen dies in Zukunft handhaben wird: "Dynamisch vergebene IP-Adressen, die nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden, werden unverzüglich gelöscht. Das bedeutet in der Praxis, dass die Löschung der Daten innerhalb weniger Tage erfolgt."
Das sind gute Nachrichten für Datenschützer, die sich schon lange gegen die Daten-Sammelwut der Telekom-Konzerne zur Wehr setzen. Für Verstimmung dürfte es dagegen bei den großen Plattenfirmen sorgen. Die Musikindustrie setzt bei ihrer Klagekampagne gegen Tauschbörsen-Nutzer auf IP-Adressen, um zu ermitteln, wer welche Songs bei Kazaa und Co. zum Download angeboten hat. Dies dürfte ab sofort deutlich schwieriger sein. Teigel dazu: "QSC ist verpflichtet, den Auskunftsansprüchen der Strafverfolgungsbehörden nachzukommen, sofern dies möglich ist." Doch bis die zuständige Staatsanwaltschaft sich der Sache angenommen hat, dürften die meisten IP-Adressen längst gelöscht sein.
Allzu lange werden sich P2P-Nutzer jedoch nicht über diese Verfahrensweise freuen können. Im März verabschiedete das EU-Parlament eine Richtlinie, die eine umfangreiche Speicherung von Verbindungs- und ähnlichen Vorratsdaten vorsieht. Deutschland hat bis Ende 2007 Zeit, diese Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
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Zitat:
http://www.netzwelt.de/outbound/QSC:%20http://www.qsc.de
Es muß nach dem "outbound/" das "QSC " (oder auch "QSC%20" :-)) rausgenommen werden, damit die Weiterleitung klappt.
Grüße Grunzer
Super dann kann man ja wirklich alles Runterladen was nicht Niet und Nagelfest ist.
Da braucht man dann auch kein Proxy zu mieten um ungehindert Surfen oder Sharen...
http://haus.durchsuchungen.de/Dokumente/gross/03.09.08%20QSC%20ueber
mittelt%20Name%20und%20Anschrift.jpg>
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