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09.05.2006
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Steve Jobs darf auch weiterhin Musik verkaufen

Apple bleibt Apple: Urteil im Namensstreit

Christoph Scholl

Im jahrelangen Namens- und Logostreit zwischen Apple Computer Inc. und der Apple Corps Ltd. hat ein Londoner Gericht zu Gunsten von Steve Jobs entschieden: Apple Computer darf auch weiterhin Musik unter seinem Namen über das Internet verkaufen.

Hinter Apple Corps Ltd. stecken die Ex-Mitglieder der Beatles - beziehungsweise deren Verwandte und Erben. Das Unternehmen wurde 1968, zu Glanzzeiten der Beatles, gegründet. Apple Corps umfasste damals mehrere Geschäftsbereiche, wie ein Plattenlabel, einen Musikverlag oder ein Bekleidungsgeschäft. Heute beschäftigt sich die Firma vor allem mit Lizenzvergaben rund um die Marke "Beatles".

Der zufällig gleiche Name zur Computerfirma, die 1976 gegründet wurde, sorgte bereits Anfang der Achtziger für einen ersten Rechtsstreit. Nachdem George Harrison beim Blättern in einer Zeitschrift zufällig über eine Werbeanzeige von Steve Jobs Computerfirma stolperte, einigte man sich später vor Gericht darauf, dass Jobs 80.000 US-Dollar an die Beatles-Firma zahlen musste. Zudem versprach Apple Computer, sich aus dem Musikgeschäft herauszuhalten.

Steve Jobs musste 26 Millionen zahlen

Als Macintosh-Rechner Ende der Achtziger von Musikern immer häufiger zum Produzieren und Bearbeiten von Musik genutzt wurden, klagte die Beatles-Firma erneut. Außergerichtlich einigte man sich damals auf eine erneute Zahlung von Steve Jobs an die Pilzkopffirma - diesmal waren es satte 26 Millionen US-Dollar, die Apple Corps verbuchen konnte.

Mit der Einführung von Apples iTunes-Software - und besonders dessen integriertem Download-Shop Music Store - brach ein neuer Streit vom Zaun. Diemal wurde Steve Jobs jedoch nicht erneut zur Kasse gebeten. Laut Spiegel Online lehnte der Richter die von Apple Corps geforderte Zahlung von 2,8 Millionen US-Dollar ab.


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News Flash, am 03.12.2008 04:59

Apple bleibt Apple: Urteil im Namensstreit

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Datum: 02.12.2008
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