Verpackungskosten für digitale Downloads?
Musiker klagen gegen Download-Abrechnungen
Janko Röttgers
Die Rockbands Cheap Trick und die Allman Brothers haben Sony Music wegen der Abrechnung von Download-Verkäufen verklagt. Die Bands werden der Plattenfirma vor, für 1.000 verkaufte Downloads gerade einmal 45 Dollar zu bekommen. Die Musiker streben eine Sammelklage an, um alle Sony-Musiker gerechter an ihren iTunes-Verkäufen zu beteiligen.
Wenn Musikfans Downloads bei iTunes kaufen, zahlen sie pro Song 99 Cent. Nach Angaben der Kläger sehen Musiker davon lediglich 4,5 Cent - und das, obwohl Sony selbst rund 63 Cent pro Download von Apple ausgezahlt bekommt. Den Rest behält die Plattenfirma der Klageschrift zufolge unter Ausnutzung obskurer Vertragsbestimmungen ein. So zieht die Plattenfirma rund 20 Prozent "Verpackungskosten" von den Einnahmen ab, obwohl iTunes-Downloads ganz ohne Papier-Cover, CD-Case oder Ähnliches ausgeliefert werden.
Sony deklariert zudem bis zu 50 Prozent der Einnahmen als "Audiophil-Abzug". Derartige Abzüge wurden ursprünglich in Plattenverträge aufgenommen, um die höheren Kosten zur Produktion neuer Medienformen wie etwa der CD abzufedern. Kritiker der Musikindustrie argumentieren jedoch seit Jahren, dass diese Kosten heute nur noch auf dem Papier existieren.
25 Millionen Dollar Schadensersatz gefordert
All diese Kosten kann Sony nur deshalb geltend machen, weil die Firma Downloads als Tonträger-Verkäufe abrechnet. Das sei falsch, glauben die beiden Bands. Die Plattenfirma lizenziere die Musik lediglich an Apple und andere Download-Anbieter. Der Unterschied: An derartigen Lizenzen werden Musiker mit 50 Prozent beteiligt - ganz ohne jeden Abzug.
Für 1.000 Downloads wollen Cheap Trick und die Allman Brothers deshalb 315 Dollar und nicht nur 45. Die beiden Bands gehen davon aus, dass mindestens 2500 Musiker von dem Problem betroffen sind. Sie fordern deshalb 25 Millionen Dollar Schadensersatz sowie eine Änderung der Abrechnungsbedingungen.
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