Vier Fragen zum Wegfall der Bagatellklausel
Zypries im Interview: "Verbraucherinteressen wurden berücksichtigt"
Sascha Hottes
Im Interview mit netzwelt beantwortet Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vier Fragen zum Wegfall der Bagatellklausel, wer dafür verantwortlich ist, was sich ändert und was nicht.
netzwelt: Auf wessen Druck wurde die Bagatellklausel gestrichen? Welche Begründung gibt es für den Wegfall der Bagatellklausel?
Zypries: Mit der so genannten Bagatellklausel sollte ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, dass sich nicht strafbar macht, wer nur in geringem Umfang für den privaten Gebrauch illegale Vervielfältigungen anfertigt. Die Bagatellklausel wurde auf Druck der CDU gestrichen. Der Koalitionspartner sah darin ein falsches rechtspolitisches Signal, da hierdurch suggeriert würde, dass Urheberrechtsverletzungen im kleinen Umfang erlaubt seien.
Dies ist natürlich nicht der Fall. Und dies hätte die Bagatellklausel auch nicht bedeutet, weil derjenige, der Urheberrechte verletzt, zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, auch wenn er für die Rechtsverletzung nicht bestraft wird. Aber es stimmt schon, dass es vielleicht zu Missverständnissen gekommen wäre. In der Sache ändert sich durch den Verzicht auf die Bagatellklausel nichts, die Rechtslage bleibt einfach unverändert.
"Die Bagatellklausel wurde auf Druck der CDU gestrichen"
Wir führen - anders als es häufig in den letzten Tagen zu lesen war - keine neue Strafbarkeit für Kleinkriminelle ein. Die Wahrheit ist: Sie waren schon immer strafbar, und dabei bleibt es auch. Und es bleibt auch dabei, dass die Staatsanwaltschaften Bagatellverfahren - sofern sie überhaupt zur Anzeige gebracht werden - wegen Geringfügigkeit einstellen, hierfür gibt es Dienstanweisungen, die gewährleisten, dass die Staatsanwälte gleiche Fälle auch gleich behandeln. Niemand wird also der Willkür von Strafverfolgungsorganen ausgeliefert, wie es so oft behauptet wird.
netzwelt: Fürchten Sie Klagewellen gegen Verbraucher und die "Kriminalisierung des Schulhofs", die eigentlich verhindert werden sollte?
Zypries: Eine Kriminalisierung der Schulhöfe wird in Zukunft ebenso wenig eintreten wie bisher. Wie gesagt: An der bisherigen Gesetzeslage und der bisherigen Praxis der Staatsanwaltschaften, Bagatellfälle nicht zu verfolgen, ändert sich nichts. Davon zu unterscheiden ist die Frage nach der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzern.
Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass es auch der Film- und der Musikindustrie nicht darum geht, den einzelnen Endverbraucher zu belangen. Ihnen ist es wichtig, diejenigen zu belangen, die mit der Einstellung von Dateien in Tauschbörsen die illegale Verwertungskette ins Rollen bringen.
Ich weiß allerdings, dass bestimmte Anwaltskanzleien auch einzelne Nutzer mit Schadensersatzforderungen zu überziehen versuchen. Dieses Phänomen beobachten wir aber schon nach dem geltenden Recht; das hat nichts mit dem Zweiten Korb zu tun. Unsere Rechtsordnung hält die Mittel bereit, um sich gegen überhöhte Forderungen und Gebühren zur Wehr zu setzen.
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so, wie das jetzt hier steht, klingt das seltsamer weise doch alles sehr vernünftig. aber warum bleibt dann ein fader nachgeschmack? vielleicht weil mir zwar das recht zur privatkopie erteilt wird, es praktisch aber nicht anwendbar ist und sich dann noch alle weiteren urheberrechtsabgaben auf dieses recht beziehen; ich also für etwas bezahlen soll, was ich nicht nutzen kann? oder weil die industrie ein scheiss-haufen ist, das aber nicht zum thema urheberrecht gehört? tja, bleibt halt alles wie immer.
ja, das ist es. es klingt nach "es ändert sich doch gar nichts, es steht halt nur nicht mehr schwarz auf weiß im gesetz". und in den ohren der verbraucher schallt es "jetzt fällt auch noch das weg, jetzt haben wir gar kein recht mehr, nicht mehr schwarz auf weiß"
Ich finds klasse Musik mit Möbelstücken zu vergleichen. Ich kaufe mir einen Schrank, um etwas hineinzulegen, ist ein Kratzer drauf, kann ich ihn trotzdem noch nutzen.....Bei Musik CDs oder DVDs, bei denen Produktionsfehler oder schlechte Qualität erst nach ein paar Jahren zu finden ist, sieht das alles aber doch ein wenig anders aus, es gibt doch CDs u. DVDs, die länger halten als andere, oder bin ich da auch wieder dümmer als Frau Zypries? Meine Oma zumindest hat ein Bett, das ist 54 Jahre alt .... einige meiner CDs die nicht mehr laufen sind keine 15 Jahre alt.
Wann begreifen die, daß alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, irgendwann durch irgendein Urteil oder eine so überaus tolle "Dienstanweisung für Staatsanwälte" doch gegen Dich selber verwendet wird.
Vor allem würde mich mal interessieren, warum die solche Gesetzesänderungen machen (und vor allem für was unsere Politiker bezahlt werden!!) wenn die Änderungen gar keine Auswirkungen haben :-)
Ich möchte hier an unser kleines Nachbarland Holland erinnern, die ein Punktesystem eingeführt haben, das durch die vorhandenen Gestze aufgebraucht ist. Will man etwas neues machen (auch Änderungen), dann müssen die erst wieder Punkte auslösen, indem im gleichen Atemzug alte Gesetze entfernt werden müssen.
Das dämmt massiv den Wildwuchs von irgendwelchen Gesetzen ein und es gibt nicht für ein Gesetz 7 Anlagen wobei jede der Anlagen nochmal drei Zusätze bekommt.
Außerdem finde ich es richtig gleiches mit gleichem zu vergelten, weshalb ich auch ein Eindämmen von Bürokratie mit Hilfe von bürokratischen Mitteln gut heiße.
Grüße Grunzer
Edit:
Anders ausgedrückt: Die Bürokratie ist ein Mittel zur Behebung von Problemen, die es ohne die Bürokratie nicht gäbe. ;-) - W.
Frau Zypris stellt einen falschen Vergleich an.
Erstens ist eine kopiergeschützte (richtiger: beschädigte) CD schon beim Kauf mangelhaft, da der "Kopierschutz" aus absichtlich eingefügten "Kratzern" - also Beschädigungen - besteht.
Zweitens erwirbt man mit der CD eine Kopie eines Originals und die "Lizenz" diese zu nutzen.
Wenn man also rechtlich fair argumentieren wollte müsste man auch die Konsequenzen für die Verwertungsgesellschaften darstellen:
Wenn ich nicht mehr ein Original erwerbe, sondern "nur" noch die Lizenz zur Nutzung, dann müsste im Fehlerfall, bzw. bei defekt des Datenträgers die Lizenz weiter gültig bleiben. Ich sollte also das Recht besitzen eine weitere Kopie des Datenträgers zum Selbstkostenpreis von der Verwertergesellschaft zu fordern.
Darüberhinaus erhalte ich mit einen "kopiergeschützten" CD eine von Beginn an defekte CD (Beschädigung, s.o.)
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