Unerkannt im Netz
Anonymes Filesharing: Möglichkeiten und Tools
Moritz Zielenkewitz
Doch nur die Tatsache, einer IP-Adresse Urheberrechtsverletzungen nachweisen zu können, reicht für eine Klage bei der Staatsanwaltschaft nicht aus. Der IP-Adresse muss jetzt erst noch die tatsächliche Identität des Tauschbörsen-Nutzers zugeordnet werden. Hier treten die Internet Service Provider (ISP) auf den Plan, da sie durch die Internet-Verträge den IP-Adressen echte Namen und Adressen gegenüber stellen können.
Die ISP haben zwar die Pflicht, Zugangsdaten eine Zeit lang zu speichern - nicht aber, sie ohne Verdachtsmoment herauszugeben. Oftmals wird daher von Seiten der Industrie Klage gegen Unbekannt eingereicht, der ISP von der Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Identität des Nutzers zur Verfügung zu stellen und der Fall dann zum großen Teil als Bagatelle eingestellt.

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Die Identität des Filesharers ist aber jetzt in Zusammenhang mit seiner genutzten IP-Adresse in den Akten vermerkt. Eine private Klage in Kombination mit Akteneinsicht liefert jetzt alle notwendigen Details und Fakten, die zur Verurteilung reichen können. Wird das alle paar Monate in massenhaften Verfahren durchgeführt, gibt es eine Abmahnwelle mehr.
IP-Adresse verschleiern: Heiland Proxy
Um vor diesen Methoden gefeit zu sein, gibt es zwei Ansätze: Nutzer von Tauschbörsen sind grundsätzlich immer auf der sicheren Seite, wenn sie sich niemals am Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten beteiligen und diese auch nicht in ihren Shared Folders aufbewahren und und öffentlich machen.
Anonymität bei Proxy-Diensten
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