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07.06.2005
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P2P: Was ist erlaubt, was nicht?

Urheberrecht für Filesharer

Sascha Hottes

Ein strafrechtliches Urteil kann dabei für bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe sorgen. Laut irights.info ist es jedoch in Deutschland noch zu keiner Haftstrafe für Filesharer gekommen.

Zusätzlich können die Rechteverwerter der Musikstücke oder Filme den Filesharer auf Schadensersatz und Unterlassung verklagen. Die Schadensersatzsumme kann dabei sehr hoch ausfallen, da sie von der Anzahl der zur Verfügung gestellten Dateien abhängt. Je mehr Musikstücke und Filme man also zum Download bereitstellt, desto höher fällt auch der Schadensersatz aus - wenn man denn erwischt wird.

Aufspüren der Filesharer nicht einfach

Das Aufspüren von Filesharern ist dabei nämlich gar nicht so einfach. Die meisten Klagen gegen Filesharer gehen nicht vom Staatsanwalt, sondern von der Musik- und Filmindustrie aus. In den durch die Medien bekannt gewordenen Klagewellen von MPAA (Motion Picture Alliance of America) und IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) wurden bereits tausende P2P-User verklagt.

Auch in Deutschland hat die Landesgruppe der IFPI schon hunderte Filesharer auf Schadensersatz verklagt. Das Problem dabei: Wird ein P2P-User mit tausenden Dateien auf seiner Festplatte entdeckt, kennt man noch lange nicht seinen Namen. Lediglich die von dem Internetprovider des Filesharers dynamisch vergebene IP (eine eindeutige Netzwerknummer, die jeder mit dem Internet verbundene Rechner hat) des Tauschbörsen-Nutzers kann ermittelt werden.


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