Warum Dialer doch bezahlt werden müssen
Dialer: Teurer Gratis-Zugang
Christian Rentrop
Wer einen Dialer bewusst installiert, muss auch dafür zahlen, so ein Urteil des Landesgerichts München. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Opfer von Dialern haben, wenn diese nicht nachweisen können, dass die Mehrwertdienst ohne ihre Einwilligung in Anspruch genommen wurden.
Erotikseiten und Klingeltöne
Telefonische Mehrwertdienste haben durchaus ihre Berechtigung. Ob als 0190-Rufnummer, um mit den netten Damen vom Telefonbegleitservice zu sprechen als Sonderrufnummer, um die aktuellsten Klingeltöne und Logos für das Handy zu bestellen oder als Zugangs-Dialer für Erotikseiten im Internet: Die Betreiber setzen auf die Mehrwertdienste, um eine einfache Abrechnung via Telefonrechnung zu ermöglichen.
Leider wurde mit den Mehrwertdiensten oft Schindluder getrieben. So schlichen sich Dialer unbemerkt beim Surfen auf den Rechner, um den Surfer beim nächsten Verbindungsaufbau unbemerkt zum teuren 0190er-Tarif surfen zu lassen. Ohne Gegenleistung und ohne Einverständnis des Benutzers. Entsprechend groß war dann, gerade bei Powersurfern, die Freude beim Erhalt der Telefonrechnung.
Träge Gesetzgebung
Der Gesetzgeber reagierte Träge, aber er reagierte. So wurden Gesetze erlassen, die den Verbraucher vor solchem Dialer-Missbrauch schützen sollten. Noch im März 2004 wurde ein Grundsatzurteil vom Bundesgerichtshof gefällt, das dem User quasi einen Freibrief zur Nutzung der von der RegTP nicht überprüften Dialer ausstellte.
Im Verfahren, das dem aktuellen Urteil des Münchner Landesgerichts vorausging, klagte eine Telefongesellschaft auf die Zahlung von 5844,80 Euro, die ein Kunde Ende 2002 mit einem Erotik-Dialer angesammelt hatte. Es handelte sich dabei um rund 3200 Minuten nackter Haut, die zu einem Preis von jeweils 1,82 Euro pro Minute angesammelt wurden.
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